Archiv für Juni, 2010

26. Juni 2010  Kategorie:   Tipps und Tricks

Wenn Sie Ihren Grill benutzt  und  vergessen haben, ihn danach richtig zu reinigen; hier ist der richtige Tipp für Sie.

Einfach den Grill oder den Grillrost in eine Wanne legen. Dann sprühen sie den Grillrost mit Backofenreiniger ein und lassen ihn bis bis zum nächsten Tag einwirken.  Mit klarem Wasser abwaschen, fertig.

24. Juni 2010  Kategorie:   Reinigung Allgemein

Auf den Fassaden von Gebäuden sammelt sich im Laufe der Zeit viel Schmutz. An viel befahrenen Verkehrsstraßen oder in Industriegebieten können die Anteile von Schwermetallen sehr hoch sein.

Alte Farbanstriche enthalten eventuell Schadstoffe wie Cadmium etc. Die Fassadenreinigung soll ein Gebäude erneuern und schützen. Die Entfernung von Algen, Flechten und Moosen kann für einen neuen Anstrich oder eine Beschichtung erforderlich sein. Überwiegend wird mit Wasser und mit Hochdruckreiniger gearbeitet. Das Abwasser darf wegen der Schadstoffe nicht im Boden versickern noch darf es in Regenwasserkanäle eingeleitet werden.

Bei einer Fassadenreinigung müssen folgende spezielle technische Anforderungen berücksichtigt werden: Das Abwasser muss in den Schmutz- oder Mischwasserkanal des öffentlichen Entwässerungssystems eingeleitet werden. Bei der Einleitung sind die Bestimmungen einzuhalten. Für den Laien ist es oft schwierig, den richtigen Kanal zu erkennen.

Bei Privathäusern wird davon ausgegangen, dass ein Bodeneinlauf im Keller am Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen ist. Das Abwasser aus der Fassadenreinigung kann dort eingeleitet  werden, jedoch nur im gefilterten Zustand. Hierzu genügt meist ein Tuch. Der mineralische Rückstand kommt in den Hausmüll. Große gewerbliche Mengen sind abfallrechtlich zu entsorgen. Das Versickern des Abwassers kann durch Folienwannen vermieden werden, die am Fuß der jeweiligen Hausfassade angebracht werden. Reinigungsfirmen haben damit Erfahrung.

Bei der Verwendung von Reinigungsmitteln sollte zunächst überlegt werden, ob eine Reinigung nur mit Wasser schon genügt und man auf Zusatzmittel verzichten kann. Denn Reinigungsmittel enthalten zusätzliche Schadstoffe, die das Abwasser ebenfalls belasten. Bei einer Verwendung sollte die Konzentration so gering wie möglich gehalten werden. Genaue Angaben zur Verwendung, Wirkungsweise und den Inhaltsstoffen findet man im jeweiligen DIN-Sicherheitsdatenblatt. Der Einsatz aromatischer Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Xylol und Toluol ist verboten. Heute werden hauptsächlich alkalische Mittel verwendet, die chemisch und ökologisch viel unbedenklicher sind. Trotzdem gilt Vorsicht: Schutzhandschuhe! Die – noch erlaubte – Verwendung von Methylenchlorid als Alternative zur Lauge ist ökologisch fragwürdig. Werden beim Einsatz Grenzwerte überschritten muss es gespeichert und entweder behandelt oder entsorgt werden. Das ist aufwendig und teuer. Es wird dringend geraten, diese Überlegung im Vorfeld einer Reinigung anzustellen.

Der Einsatz eines Sprüh-Saug-Systems vermeidet zwar nicht das Abwasser, aber durch den Aufbau und die Wirkungsweise des Systems ist keine Folienwanne mehr erforderlich. Wasserfreie Reinigungsverfahren wie das JOS – Verfahren arbeiten mit mineralischem Strahlmittel, welches aus einer Rotationsdüse auf die Fassade gestrahlt wird. Ein sehr geringer Wasseranteil dient zum Anfeuchten des Strahlgutes. Maßnahmen gegen Versickerung sind hier nicht zu ergreifen.

23. Juni 2010  Kategorie:   Kurioses Reinigung

Was kann man als Vermieter oder Hausbewohner tun, wenn ein Mieter des Hauses sich an der Reinigung der Gemeinschaftsräume nicht beteiligt?
Auskunft über die Rechtslage gibt dazu in erster Linie der Mietvertrag. Ist dort vereinbart, dass die Mieter Treppenhaus und Flure selber putzen, sind sie zur Säuberung verpflichtet.
Die Einzelheiten sind in Absprache, oder falls keine Einigung zustande kommt, per Hausordnung durch den Vermieter festzulegen.
Weigert sich ein Mieter trotz mehrmaliger Aufforderung die Reinigung zu übernehmen, rechtfertigt dies trotzdem keine Kündigung durch den Vermieter. Ausnahme: Wenn die permanenten Reinigungsverstöße den Hausfrieden erheblich stören. In einem solchen Fall käme eine Kündigung des Mietvertrages in Betracht.

Ist im Mietvertrag schriftlich festgehalten, dass „bei Nichtausführung der Treppenhausreinigung eine vom Vermieter beauftragte Ersatzperson oder ein Reinigungsunternehmen diese Aufgabe erledigen kann”, so muss der Mieter die Kosten für die Reinigung im Fall der Fälle übernehmen. Steht hingegen nichts dergleichen im Vertrag kann der Vermieter nur eine Abmahnung schicken.

Im Mietvertrag kann aber auch von vornherein geregelt werden, dass die Treppenhausreinigung Sache des Vermieters ist. Dann kann der Vermieter zusätzlich vereinbaren, dass die Reinigungskosten als Betriebskosten abgerechnet werden.
AG Wiesbaden Az.: 91 C 2213/99

23. Juni 2010  Kategorie:   Stichworte Reinigung
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Die Abwasserreinigung wird meist in Kläranlagen durchgeführt. In der mechanischen 1. Stufe einer Kläranlage werden durch Rechen, Sandfang und Absetz- oder Vorklärbecken grobe Bestandteile, Sand und absetzbare Stoffe abgetrennt. Die biologische zweite Stufe bringt die restlichen gut löslichen Abwasserbestandteile in Kontakt mit Bakterien und anderen Kleinlebewesen.