Posts Tagged ‘Wassersparen’

14. Juli 2010  Kategorie:   Stichworte Reinigung

Alkoholreiniger sind im Neutralbereich liegende Universalreiniger und werden zumeist in folgenden Einsatzgebieten verwendet: Kunststoffoberflächen, lackierte Flächen, Bodenbeläge aus Marmor, Traverti oder polierter Kalkstein, sowie Boden- und Wandbeläge aus Kunststein und bei Keramikfliesen.

2. Juli 2010  Kategorie:   Informelles und Aktuelles

Wasser kostet nicht nur in Bezug auf die verbrauchte Menge, sondern insbesondere die Erwärmung fällt kostenmäßig stark ins Gewicht. Immer mehr Gemeinden und Betriebe rüsten deshalb ihre Wasserentnahmestellen um, beispielsweise mit dem Sortiment des Schweizer Marktführers Neoperl AG in Reinach AG. Dessen wassersparende Mischdüsen an den Armaturen vermeiden rund die Hälfte der Wasser- und Aufbereitungsenergiemenge. Ähnlich verhält es sich mit den Durchflussmengenreglern an Duschen, die den Minutenverbrauch je nach Modell auf zwölf Liter pro Minute reduzieren. Die Installation ist einfach und kann ohne Werkzeug vom Hausmeister selbst durchgeführt werden. Laut Auskunft der Fa. Neoperl stammt ihre Kundschaft aus allen Firmenkategorien. Lediglich bei den Betrieben spürt man noch eine gewisse Zurückhaltung, wahrscheinlich, weil Luxus mit einer gewissen Bereitschaft zur Verschwendung einhergeht. Doch auch hier ist ein Umdenken festzustellen, denn dank der modernen Technik habe Wassersparen nicht länger mit Komfortverlust zu tun. Die praktischen Spardüsen an den Wasserhähnen imponieren übrigens . Neoperl hat deshalb inzwischen diebstahlsichere Wassersparmischdüsen entwickelt, die nur mit einem Spezialschlüssel entfernt werden können.

23. Juni 2010  Kategorie:   Kurioses Reinigung

Was kann man als Vermieter oder Hausbewohner tun, wenn ein Mieter des Hauses sich an der Reinigung der Gemeinschaftsräume nicht beteiligt?
Auskunft über die Rechtslage gibt dazu in erster Linie der Mietvertrag. Ist dort vereinbart, dass die Mieter Treppenhaus und Flure selber putzen, sind sie zur Säuberung verpflichtet.
Die Einzelheiten sind in Absprache, oder falls keine Einigung zustande kommt, per Hausordnung durch den Vermieter festzulegen.
Weigert sich ein Mieter trotz mehrmaliger Aufforderung die Reinigung zu übernehmen, rechtfertigt dies trotzdem keine Kündigung durch den Vermieter. Ausnahme: Wenn die permanenten Reinigungsverstöße den Hausfrieden erheblich stören. In einem solchen Fall käme eine Kündigung des Mietvertrages in Betracht.

Ist im Mietvertrag schriftlich festgehalten, dass „bei Nichtausführung der Treppenhausreinigung eine vom Vermieter beauftragte Ersatzperson oder ein Reinigungsunternehmen diese Aufgabe erledigen kann”, so muss der Mieter die Kosten für die Reinigung im Fall der Fälle übernehmen. Steht hingegen nichts dergleichen im Vertrag kann der Vermieter nur eine Abmahnung schicken.

Im Mietvertrag kann aber auch von vornherein geregelt werden, dass die Treppenhausreinigung Sache des Vermieters ist. Dann kann der Vermieter zusätzlich vereinbaren, dass die Reinigungskosten als Betriebskosten abgerechnet werden.
AG Wiesbaden Az.: 91 C 2213/99